Als Agenturfotografin ist man an Verträge gebunden, die – den Microstockmarkt mal ausgenommen – in der Regel Exklusivität einfordern. Das bedeutet, dass Fotos aus derselben Serie nicht bei zwei verschiedenen Bildagenturen angeboten werden dürfen. Sogenannte „Schwesterbilder“ sollten also immer nur an einer Stelle hochgeladen werden.
Wenn man für verschiedene Agenturen arbeitet, möchte man natürlich mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Output produzieren. Daher ist es günstig, wenn man Fotos von einem Shooting in verschiedenen Varianten an unterschiedlichen Orten anbieten kann. Bei Studiobildern ist durch ein anderes Styling, verschiedene Props und eine andere Aufnahmetechnik ganz einfach ein neuer Look herzustellen. Bei Outdoor-Aufnahmen kann man sich entweder mit Varianten in der Brennweite oder mit verschiedenen Bearbeitungseinstellungen behelfen.
Als Beispiel habe ich ein paar Lavendelbilder aus meinem letzten Shoot herausgesucht: Die ersten beiden Bilder sind bei Stocksy erschienen, eines der beiden letzten habe ich bei Westend61 veröffentlicht.
Stocksy
Westend61
Durch die unterschiedlichen Nachbearbeitungen entstehen so verschiedene Wirkungen, dass Fotos aus einer Serie auf diese Weise doch bei zwei Agenturen landen können, ohne dass sie sich gegenseitig Konkurrenz machen. Was jedoch natürlich nicht geht, ist, ein- und dasselbe Foto in zwei verschiedenen Varianten an mehreren Orten aufzuladen. Zwillinge sind – auch wenn sie „zweieiig“ sind – eben nicht erlaubt.